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Umm-al-Agarib

Vollständige Vernichtung - Luftaufnahmen von geplünderten archäologischen Stätten im Irak

 
Umm-al-Agarib, Südirak, Foto © Carabinieri T.P.C. Italia
Umm-al-Agarib, Südirak, Foto © Carabinieri T.P.C. Italia

Zum Schweigen verurteilte Zeugen einer Kultur !

Nachfolgende Bilder - Luftaufnahmen der Carabinieri T.P.C. Italia - zeigen die Ruinen archäologischer Stätten im Südirak, die fünftausend Jahre nahezu unversehrt im Boden überdauert hatten und vom Antikenhandel in nur wenigen Monaten in eine Mondlandschaft verwandelt und damit vollständig vernichtet wurden. Die an diesem Ort im Fundkontext gespeicherten Informationen sind damit unwiederbringlich verloren.

Zum Schweigen verurteilte Zeugen einer Kultur !

"Das hier sind Luftaufnahmen von geplünderten archäologischen Stätten im Irak. Darauf sehen Sie ein Raubgräberloch neben dem anderen. Das ist vollständige Vernichtung, zum Teil gehen die Gruben zehn Meter tief hinab, unten werden Stollen gegraben. Die Ruinen dieser Städte haben 5000 Jahre lang überdauert mit allen Informationen und werden nun zerstört vom Handel und den Leuten, die geplünderte Objekte kaufen. Denn ohne einen Markt für die Funde gäbe es diese Raubgrabungen nicht." (Zit.: Dr. Michael Müller-Karpe, in: Süddeutsche Zeitung Nr.39, Freitag, 16. Februar 2007, S.12)

Raubkunst steht auf keiner Liste

"Die hierzulande noch immer gegebenen legalen Vermarktungsmöglichkeiten für geplündertes Kulturgut schaffen den Anreiz für die Zerstörung archäologischer Stätten durch Raubgrabungen. Die Vernichtung des kulturellen Erbes der Menschheit schädigt das Ansehen Deutschlands und den Ruf des deutschen Kunsthandels. Die deutschen Kunsthandelsverbände haben daher im Rahmen einer Selbstverpflichtung, die Bestandteil der Satzung ist, ihren Mitgliedern untersagt, sich "an Import, Export. […] an dem Kauf oder der Übertragung von Gegenständen zu beteiligen", die gestohlen, illegal exportiert oder illegal ausgegraben wurden. Kunsthändler fordern seit langem, dass Deutschland endlich das "UNESCO-Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut" ratifiziert. Damit würden die Grenzen für Dinge, die nach den Gesetzen anderer Staaten als Hehlerware zu gelten haben, geschlossen und der Handel mit geraubtem Kulturgut verboten.

Der von der Bundesregierung nun beschlossene Gesetzentwurf, der die UNESCO-Konvention in nationales Recht umsetzen soll, wird diesen Forderungen nicht gerecht: So soll das strafbewehrte Handelsverbot nur für die wenigen Einzelobjekte gelten, die von den Herkunftsländern zufällig als "von nationaler Bedeutung" klassifiziert und in einer im deutschen Bundesanzeiger veröffentlichten Liste "individuell identifizierbarer" Objekte verzeichnet sind. Alles andere, insbesondere Plünderungsgut aus undokumentierten Raubgrabungen, das naturgemäß in einer solchen Liste nicht verzeichnet sein kann, würde auch weiterhin völlig legal verhandelt werden können. Daran wird auch die den Herkunftsländern eingeräumte Möglichkeit, Raubgüter noch innerhalb eines Jahres nachträglich auf die Liste zu setzen, nichts ändern, denn eine Änderung der Beweislastregelungen ist nicht vorgesehen. Das Herkunftsland müsste also auch künftig die illegale Herkunft des geraubten Objektes nachweisen. Wie soll das gehen, wenn die Raubgrabung nicht dokumentiert wurde? Zudem durchschneiden moderne Grenzen vielfach geschichtliche Kulturräume. Wie soll da etwa der Irak oder Syrien nachweisen, dass ein undokumentierter Raubgrabungsfund diesseits und nicht jenseits der Grenze gefunden wurde?" (...) (Zit.: Dr. Michael Müller-Karpe, in: Weltkunst Heft 4/2006, S.1)

 

Fortsetzung: Abbas-al-Kurdi ...

 

© Ulrike-Christiane Lintz, 01.03.2007

Early Dynastic (c. 2600 BC) Administrative building (palace) excavated by Iraqi Department of Antiquities at Umm al-Aqarib
Early Dynastic (c. 2600 BC) Administrative building (palace) excavated by Iraqi Department of Antiquities at Umm al-Aqarib