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Zielsetzungen der UNESCO-Konvention erfüllt ?

Der Bundestags-Beschluss - Donnnerstag, 1. Februar 2007

  • In der 2. Lesung und Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgutschutz

und

  • in der 2./3. Lesung des Entwurfs der Bundesregierung zum Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen

hat sich der Deutsche Bundestag zum 1. Februar 2007  mit Großer Mehrheit nach 36 Jahren dafür ausgesprochen:

"Der Gesetzentwurf zum UNESCO-Übereinkommen schafft die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkommens."

Anlässlich der Abstimmung im Deutschen Bundestag erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die Obfrau, Professor Monika Grütters MdB:

"Als Ergebnis des Bundestags-Beschlusses, den die CDU/CSU-Bundestagfraktion begrüßt, wird es erstens künftig einen öffentlich-rechtlichen Rückgabeanspruch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den UNESCO-Vertragsstaaten für national wertvolles Kulturgut geben. Zweitens gibt es nun Einfuhrregelungen, die die Verbringung solcher Gegenstände nach Deutschland verhindern sollen, die kulturelles Erbe eines anderen Vertragsstaates sind und deren Ausfuhr dort verboten ist.
Drittens: Die im Gesetz enthaltenen Aufzeichnungspflichten für gewerbliche Kunsthändler und Versteigerer sind so gestaltet, dass sie mit bereits vorhandenen Aufzeichnungspflichten im Steuer- und Handelsrecht korrespondieren."

Die  Zielsetzungen der UNESCO-Konvention  scheinen damit  erfüllt:

  • Der Entwurf über das Ausführungsgesetz ergänzt das Kulturgüterrückgabe- und das Abwanderungsgesetz  durch bestimmte Regelungen, die sowohl den eigenen Kulturgütern als auch den schützenswerten Objekten aller Mitgliedstaaten Schutz vor unerlaubter Ausfuhr und illegalem Handel garantieren sollen.
  • Insbesondere archäologischen Funden soll  internationaler Schutz gewährt werden.

Im Ausschuss haben die Koalitionsfraktionen mittels Änderungsantrags folgende Ergänzungen erreicht:

  • Ab Kenntnisnahme vom Verlust eines unrechtmäßig verbrachten Gegenstandes wird den Herkunftsstaaten für den Ersuch einer wirksamen Rückgabe eine Frist von einem Jahr eingeräumt.
  • Die Wirksamkeit der Aufzeichnungspflichten des Kunsthandels beginnt erst ab einer Wertgrenze von 1.000 €.
  • Objekte im Besitz der öffentlichen Hand können in der Liste national wertvollen Kulturguts verzeichnet werden.

Reden

- Prof. Monika Grütters

Grundlinien zukünftiger Kulturpolitik

Die  Rot-Grüne Vorgängerregierung  konnte die in ihrem ersten Koalitionsvertrag angekündigte Umsetzung der UNESCO-Konvention nach mehr als 6 Jahren nicht vollenden. Bernd Neumann, der neue Staatsminister für Kultur und Medien erklärte während der Ausschussitzung am 14. Dezember 2005 die Ratifizierung der UNESCO-Konvention in seinem 100-Tage Programm zu einer vordringlichen Aufgabe und  hatte bereits im Februar 2006 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die  "Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens gegen illegalen Kunsthandel" in Deutschland in Angriff zu nehmen.

Der seitens des Kabinetts und des Bundesrates verabschiedete Gesetzentwurf sollte sodann im Eilverfahren im Parlament zur Ergebnisreife gebracht werden.

"Nutzt oder schadet der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausführung des Unesco-Übereinkommens vom 14. November 1970 (16/1371) dem Kulturgüterschutz ?"

Diese Frage war bei der öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses unter den Experten äußerst umstritten.

Dabei betonte der UNESCO-Vertreter Guido Carducci, dass die Effektivität der Ratifikation vom jeweiligen Staat abhängig sei. Die UNESCO habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Bundesrepublik die Konvention umsetzen wolle, bedauerte jedoch gleichzeitig, dass sie sich nicht zur gleichzeitigen Umsetzung des UNIDROIT-Übereinkommens betreffs gestohlener und illegal exportierter Kulturgüter von 1995 entschließen konnte. Der Jurist Kurt Siehr betonte: Das UNIDROIT-Abkommen sei wirksamer als das UNESCO-Übereinkommen, dessen Ratifizierung dennoch ein richtiger Schritt sei.

Nach Einschätzung zahlreicher Experten aus  Wissenschaft und Kultur wurde der Gesetzentwurf den zentralen Zielen der UNESCO-Konvention - dem Schutz von Kulturgütern - jedoch nicht gerecht.

 

Fortsetzung: Internationales Symposium ...

 

© Ulrike-Christiane Lintz, 01.03.2007