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Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. ist die Spitzenorganisation der Zeitungsverlage in der Bundesrepublik Deutschland. Über seine elf Landesverbände gehören ihm 301 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 17,8 Millionen verkauften Exemplaren sowie 14 Wochenzeitungen mit über eine Million verkauften Exemplaren an. Der Verband, der seinen Sitz seit August 2000 in Berlin hat, entstand 1954 durch den Zusammenschluss des Gesamtverbands der Deutschen Zeitungsverleger (der Organisation der Lizenzträger) und des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, der die 1933 unterbrochene Tradition der 1894 gegründeten ersten großen Verlegerorganisation fortsetzte. Die Aufgaben, die die Gründer dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger aufgetragen und in der Satzung niedergelegt haben, basieren auf den Erfahrungen, Bestrebungen und Zielen seiner Vorläuferorganisationen. Der BDZV bezweckt die Wahrung und Vertretung der gemeinsamen ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Verlage.

Zu seinen Aufgaben gehören

insbesondere:

  • die Wahrung der Unabhängigkeit der demokratischen deutschen Zeitungen.
  • die Wahrung der publizistischen Aufgabe der deutschen Zeitungsverleger.
  • die Wahrung und Förderung des Ansehens der Zeitungsverlage in der Öffentlichkeit und deren Vertretung gegenüber Bundesregierung, Volksvertretung, Behörden und Organisationen.
  • die Wahrung eines dem Berufsstand angemessenen Wettbewerbs und die Bekämpfung unlauterer Werbung sowie aller Methoden eines Verdrängungswettbewerbs.
  • die Förderung der Ausbildung des Nachwuchses in den Zeitungsverlagen.
  • die Führung von Verhandlungen in sozialrechtlichen Angelegenheiten und der Abschluss von Tarifverträgen.
  • die Erteilung von Auskünften und die Erstattung von Rechtsgutachten in grundsätzlichen Fragen des Zeitungswesens.
  • die Pflege internationaler Beziehungen.

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Quelle: BDZV